Kommunale Baumkontrolle
Rechtssicherheit für Kommunen
Die ordnungsgemäße Dokumentation der einer vorgenommenen Baumkontrolle ist notwendig, um die Rechtssicherheit des Baumeigentümers in Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu ermöglichen.
In den letzten Jahren ist die Notwendigkeit der regelmäßigen Baumkontrolle verstärkt in den Fokus der Kommunen gerückt. Die Baumkontrolle ist eine verantwortungsvolle und nicht zu vernachlässigenden Aufgabe der Kommunen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, stehen hier direkt hohe Beträge im Raum. Gerne können Sie die Haftungsfrage abtreten, sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen mit Experten und Partner Baumpflege Gutbrod zur Seite.
Bei der Durchführung der Regelkontrolle an Ihrem Baumbestand begutachten wir unter anderem folgende Punkte:
- Verkehrssicherheit
Wir beurteilen die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes, um Sach- und Personenschäden vorzubeugen. Eine daraus abgeleitete Maßnahme kann zum Beispiel die Absicherung einer instabilen Krone sein. - Kronenaufbau
Um ein stabiles, standortgerechtes Kronengerüst zu ermöglichen, sollte gerade bei Jungbäumen, aber auch bei Bestandsbäumen eine Kronenerziehung durchgeführt werden. Zeichnen sich im Kronenaufbau Fehlentwicklungen ab, können diese durch unsere Baumschau rechtzeitig erkannt werden, sodass die einzuleitenden Maßnahmen im vertretbaren Rahmen bleiben. - Formgebung
Wir achten auch eine baumverträgliche und an die Umgebung angepasste Formgebung des Baumes. Mit abgeleiteten Schnittmaßnahmen können so das gewünschte Lichtraumprofil und die Sichtachsen des Baumes erhalten werden. - Gesundheit
Ist ein Baum in seiner Gesundheit beeinträchtig (z.B. durch Schädlingsbefall oder toxische Einwirkungen), ist es notwendig, dies rechtzeitig zu erkennen und so notwendige biologische, biotechnische, mechanische oder ggfs. chemische Maßnahmen zu ergreifen. - Vitalität
Zeigt ein Baum Symptome nachlassender Vitalität lassen sich bei Begutachtung dieser Maßnahmen zur Sanierung und Stabilisierung vornehmen. - ggfs. Allergene Belastungen
Spezielle Blütenpflanzen, problematische Pflanzenteile oder auch Raupennester können eine erhöhte Belastung des Umfeldes mit allergenen Stoffen bewirken. Diese Faktoren zu erkennen und zu beseitigen ermöglicht die schnelle Linderung von Symptomen Betroffener.
Die Ermittlung der Schäden erfolgt durch eine regelmäßige Inaugenscheinnahme vom Boden aus – die sogenannte Regelkontrolle. Wie die Regelkontrolle durchzuführen ist, ist in den Baumkontrollrichtlinien der „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)“ festgelegt. Die FLL stellt auch Zertifizierungen aus, sodass sichergestellt werden kann, dass der Baumkontrolleur die entsprechende Qualifikation besitzt.
Weitere mögliche Zertifizierungen sind:
- ETW – European Tree Worker
- ETT – European Tree Technician
- Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung
Nach der Innaugenscheinnahme vom Boden aus (Visual-Tree-Assessment-Methode) werden die aufgenommenen Daten z.B. Lage, Höhe, Umfang, Zustand der Krone in ein Kataster eingepflegt und bei Bedarf anstehende / notwendige Baumpflegetätigkeiten vermerkt.
Die so aufgenommenen Daten stehen danach auch für die folgenden Regelkontrollen zur Verfügung und erlauben so die Begutachtung der Entwicklung des Baums.
Mit den Daten des Baumkatasters wird die Planung der anstehenden Arbeiten und der folgenden Regelkontrollen, welche die mindestens einmal im Jahr erfolgen müssen, erleichtert.
Nach einer Schädigung oder bei Befall eines Baums kann der Baumkontrolleur nach eigenem Ermessen das Intervall bis zur nächsten Regelkontrolle verkürzen, um so den speziell den geschädigten Baum im Blick zu haben.
Durch dieses fachmännische Vorgehen und eine lückenlose Dokumentation wird die Rechtssicherheit im Falle eines Schadens erhöht.
Im Folgenden möchten wir Ihnen das Spektrum unserer angebotenen Dienstleistung darstellen. Welche unserer Dienstleistungen für Ihr spezifisches Anliegen infrage kommen, klären wir gerne und unverbindlich in einem Kennenlerngespräch:
- Ermittlung und Beratung bzgl. des Handlungsbedarfs am Baumbestand
- Baumbestandserfassung mit Kominfo.baum
- Erstellung eines Baumkatasters mit Stammdaten nach VTA
Durchführung von Regelkontrollen zur Festlegung der anstehenden Baumpflege-Tätigkeiten - Umsetzung bzw. Umsetzungshilfe der Baumpflege-Tätigkeiten nach ZTV Baumpflege
Haben Sie noch Fragen?