synFINANZ e-Rechnung- Finanzsystem unabhänig
Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns heute erneut darauf hinzuweisen, dass jedes Finanzsystem ab nächstem Jahr das Thema X-Rechnung; eventuell noch ZUGFeRD Rechnung empfangen und verarbeiten können muss.
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor. Für öffentliche Auftraggeber müssen die europäischen Vorgaben bis voraussichtlich November 2018 auf Bundesebene und bis November 2019 auf Länder- und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Mit der digitalen Lösung DATEV SmartTransfer bietet Ihnen synergie kommunal unabhängig von ihrem Finanzwesen die Möglichkeit alle Dokumente zu versenden und empfangen, wie Rechnungen, Gutschriften oder Lieferscheine, formatunabhängig.
DATEV ist Teilnehmer im TRAFFIQX (führendes Netzwerk im Bereich elektronischer Belegaustausch) und aktives Mitglied im Verband elektronische Rechnung (VeR). Dadurch können synergie und DATEV mit Smart-Transfer eine offene Plattform anbieten, die es ermöglicht, Dokumente auch in den Formaten anderer Dienstleister zu empfangen oder in deren Formaten zu übermitteln. So gelingt der GoBD-konforme elektronische Belegaustausch zwischen Versender und Empfänger, inklusive der Übertragung in deren Finanzsysteme (ERP-System), unabhängig von der dort eingesetzten Software – und ohne Eingriffe in die verwendeten Systeme.
Eingehende Belege werden meist ausgedruckt, von unterschiedlichen Bereichen mit handschriftlichen Notizen versehen, geprüft, vorkontiert und freigegeben – alles aufwendig in Papierform.
Dieses Prüfverfahren erfolgt mit DATEV SmartTransfer elektronisch, denn alle Prüfungen werden mit Verantwortlichkeit und Zeitstempel protokolliert und gespeichert (Papier-Ersatz-Prozess oder kurz PEP). Der Beleg ist jederzeit elektronisch verfügbar und der aktuelle Bearbeitungsstatus abrufbar. Somit können Liege- und Durchlaufzeiten reduziert und Prozesskosten gesenkt werden.
- Einsparung der Kosten für Papier durch Wegfall von Kopien für Mehrfachablage
- Schnellere Übermittlung der Rechnungsdokumente
- Kürzerer Rechnungsdurchlauf durch beschleunigten Freigabeprozess
- Kein Skontoverlust, keine Mahngebühren
- Zeit- und Kostenersparnis
- Transparenz über den gesamten Verarbeitungsprozess
- Wegfall von Archivierungskosten für Papierrechnungen
- Schnelleres und einfacheres Auffinden abgelegter Rechnungen
Wie man unschwer erkennen kann, ist die Einführung von DATEV SmartTransfer ein wichtiger Meilenstein in Richtung Digitalisierung und wenn Sie wollen, können wir Sie hierbei gerne beraten.