Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt. Der Arbeitgeber ist nunmehr verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit des Arbeitsnehmers erfasst werden kann. Diese Pflicht hatte bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuvor festgelegt. Diese Regelung hat für beide Seiten Vorteile.
Für den Arbeitgeber, eröffnet die Zeiterfassung mehr Transparenz und Handlungsspielräume. Die Arbeitnehmer:innen auf der anderen Seite werden vor missbräuchlichen Arbeitsverhältnissen und unbezahlten Überstunden geschützt.
Mit synTIME – Personalzeit können Sie diese Pflicht mit unserer zukunftssicheren Technologie schnell und einfach erfüllen. Ob per Hardware- oder Intranet-Terminal, alle gestochenen Zeiten landen in einer Datenbank und werden mit den Soll-Zeiten saldiert. So gehen keine Überstunden, Abwesenheiten oder Urlaube der Mitarbeiter:innen verloren. Die angefallen Zeiten können von den Arbeitnehmer:innen an Terminals oder per synTIME – Web abgefragt werden.
- Flexible und dezentrale Erfassungsmöglichkeiten
- Übersicht über Anwesenheit, Urlaub, Fehlzeiten, Überstunden, etc.
- Automatische Überwachung von Kern- und Soll-Zeiten
- Korrektur und Umbuchen von Arbeitszeiten
- Zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten
- Automatisches eintragen von Pausen
- Ergänzbar um synTIME-Bauhof/Auftrag und synTIME-Web
- Workflows für Urlaub, etc.
- Anwesenheitsübersicht alle oder Telefonzentralen
- Und vieles mehr
Lassen Sie sich durch eine Vorführung von den vielen Möglichkeiten unserer starken Lösung überzeugen. Gerne präsentieren wir Ihnen online oder vor Ort den gesamten Umfang von synTIME. Sie erreichen uns per Telefon: +49 6128 2467 80 oder per Email: info@synergie-kommunal.de